Seit dem 2. August 2026 gelten in der EU neue Transparenzpflichten für bestimmte KI-Systeme. Sie gehören zu Artikel 50 des EU AI Act und sollen sichtbar machen, wann Menschen mit KI interagieren oder Inhalte künstlich erzeugt beziehungsweise manipuliert wurden.
Für Creator, Website-Betreiber und Unternehmen ist das vor allem bei Chatbots, KI-Bildern, Audio, Video und bestimmten veröffentlichten Texten relevant. Die Europäische Kommission nennt insbesondere die Kennzeichnung von Deepfakes, maschinenlesbare Markierungen für generierte Inhalte und Hinweise bei Interaktionen mit KI-Systemen.
Was konkret betroffen ist
Chatbots und KI-Assistenten: Nutzer sollen erkennen können, dass sie mit einem KI-System statt mit einer realen Person sprechen.
KI-generierte oder bearbeitete Bilder, Audio und Videos: Deepfakes beziehungsweise Inhalte, die reale Personen, Orte oder Ereignisse glaubwürdig darstellen, müssen klar erkennbar gekennzeichnet werden.
Öffentlich relevante Texte ohne menschliche Kontrolle: KI-generierte Texte zu Themen von öffentlichem Interesse können kennzeichnungspflichtig sein, wenn keine menschliche Überprüfung oder redaktionelle Kontrolle stattfindet.
Technische Erkennbarkeit: Anbieter generativer KI-Systeme sollen maschinenlesbare Markierungen umsetzen, damit synthetische Inhalte technisch besser erkannt werden können.
Was Creator jetzt tun sollten
Für normale redaktionelle Workflows ist der entscheidende Punkt nicht: „Jeder Text mit KI-Hilfe braucht automatisch einen großen Warnhinweis.“ Relevant wird es besonders, wenn Inhalte vollständig automatisiert und ohne echte menschliche Kontrolle veröffentlicht werden oder wenn KI-Medien täuschend echt wirken. Die EU-Kommission hebt ausdrücklich den Unterschied zwischen vollautomatisierten Veröffentlichungen und Inhalten mit menschlicher Prüfung beziehungsweise redaktioneller Kontrolle hervor.